- Corona-Hilfen unterliegen nicht einer ermäßigten Einkommensbesteuerung
- Zwei Drittel der Rentenleistungen im Jahr 2022 einkommensteuerpflichtig
- Aufwendungen für „Essen auf Rädern“ sind keine außergewöhnlichen Belastungen
- Lohnsteuerfreie Aufmerksamkeiten für Arbeitnehmer