Arbeitgeber können ab dem 26.10.2022 ihren Beschäftigten steuer- und sozialversicherungsfrei einen Ausgleich zur Inflation von bis zu 3.000 EUR gewähren.
Die Regelung ist enthalten im „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“ (§ 3 Nr. 11 c EstG).
Einen Anspruch auf die Auszahlung seitens des Arbeitnehmers gibt es allerdings nicht. Man muss beachten, dass nicht alle Arbeitgeber ihren Beschäftigten diesen Bonus zahlen können, da diese selbst von der Krise im gleichen Maße betroffen sind.
Die Auszahlung erfolgt auf freiwilliger Basis, auch mehrere Teilbeträge sind im Zeitraum vom 26.10.2022-31.12.2024 möglich. Die Prämie muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt und gesondert in der Lohnabrechnung ausgewiesen werden. Zudem müssen Arbeitgeber, wie bereits bei der Coronaprämie, den Gleichbehandlungsgrundsatz beachten.