Was muss ab wann umgesetzt werden?

Die E-Rechnung für inländische B2B-Umsätze ab dem 1. Januar 2025 kommt.
Sie wird allerdings stufenweise durch Übergangsregelungen umgesetzt:

Ab 1. Januar 2025:
Alle Unternehmen (ohne Ausnahmen) müssen elektronische Rechnungen empfangen können.
Das Versenden von E-Rechnungen wird grundsätzlich zur Pflicht, allerdings wie oben bereits angekündigt mit Übergangsregelungen:

Bis 31. Dezember 2026:
Papierrechnungen sind weiterhin erlaubt.

Ab 01. Januar 2027:
Unternehmen mit über 800.000 Euro Vorjahresumsatz müssen B2B E-Rechnungen versenden.

Ab 01. Januar 2028:
Für ALLE Unternehmen gilt das Versenden der B2B E-Rechnungen.

Was ist eine E-Rechnung?
Hierunter versteht man eine Rechnung, welche der europäischen Norm EN 16931 entspricht. Eine PDF-Datei / PDF-Rechnung stellt keine E-Rechnung dar!
Eine Zustimmung des Empfängers für den Erhalt von E-Rechnungen besteht nicht, der Empfänger muss die E-Rechnung ab 01. Januar 2025 akzeptieren und verarbeiten können.

Ausnahmen:
Rechnungen unter 250 Euro, Fahrausweise sowie steuerfreie Lieferungen und Leistungen dürfen weiterhin in Papier / PDF-Form ausgegeben werden.

Handlungsbedarf besteht!
Die Verpflichtung zur E-Rechnung kommt.
Glücklicherweise erfüllen unsere DATEV-Produkte, wie DATEV Unternehmen online, Auftragswesen online und Auftragswesen next bereits heute alle gesetzlichen Anforderungen.
Sie ermöglichen sowohl den normkonformen Empfang, die Verarbeitung, den Versand als auch die Erstellung von E-Rechnungen.

Bitte meldet euch bei uns – wir helfen euch gerne das für euch passende Rechnungsschreibungsprogramm zu finden,
welches alle gesetzlichen Anforderungen und natürlich eure individuellen Anforderungen umsetzen kann.