Spenden sind steuerlich absetzbar, wenn zudem eine Spendenquittung vom Empfänger ausgestellt wird, die als Nachweis gegenüber dem Fiskus dient.
Bei Spenden bis 300 Euro reicht der Kontoauszug des Spenders als Nachweis aus.
Aufwendungen für einen guten Zweck senken nur dann die Steuerlast, wenn sie uneigennützig sind. Sie dürfen nicht von einer Gegenleistung abhängen. Bei Geld- und Sachspenden müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
– Die Organisation dient gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken.
– Zuwendungen müssen freiwillig und uneigennützig sein. Eine Gegenleistung – wie beim Sponsoring – ist nicht zu erbringen.
– Die Spendenden dürfen in keiner wirtschaftlichen Beziehung zu Empfängern von Geld- oder Sachspende stehen.
Jährlich akzeptiert das Finanzamt per Spendenquittung nachgewiesene Zuwendungen bis zu einer Höchstgrenze von:
– 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder
– 4 Promille des Jahresumsatzes zuzüglich der Löhne und Gehälter.
Wer mehr spendet, kann den Restbetrag als Spendenvortrag im nächsten Jahr steuerlich absetzen.
Achtung bei Sachspenden:
Spenden Einzelunternehmen etwa einen abgeschriebenen Laptop, ist nicht der Buchwert maßgeblich. Die Umsatzsteuer berechnet sich auf Grundlage des höheren Wiederbeschaffungswerts – beispielsweise 1000 Euro. Beim normalen Umsatzsteuersatz wären das 190,00 Euro. Die Umsatzsteuer dürfen Einzelunternehmer nicht als Betriebsausgabe, sondern als Sonderausgabe steuerlich absetzen. Damit Begünstigte die Spendenquittung richtig ausfüllen können, müssen Unternehmen einen Nachweis über den Wert der Sachspende liefern. In der Spendenbescheinigung ist nämlich der Gesamtbetrag – Buchwert plus Umsatzsteuer – anzugeben.
Bei Sachspenden verlangt das Finanzamt grundsätzlich eine Zuwendungsbestätigung. Diese muss genaue Angaben zum gespendeten Gegenstand enthalten, wie Alter, Zustand und Wert. Ist die Ware neu, ist der Verkaufspreis anzusetzen. Spenden Unternehmen abgeschriebene Gegenstände aus ihrem Betriebsvermögen, sollten sie einen Nachweis über den Wert erbringen. Dann können die Begünstigten die Spendenquittung richtig ausfüllen.