Die Laufzeitvorgaben für die Zustellung von Briefen soll verlängert werden.

Anpassung der Bekanntgabe von Verwaltungsakten: von 3 auf 4 Tage

(§ 122 Abs. 2 Nr. 1 und § 122a Abs. 4 Satz 1 AO)

§ 108 Abs. 3 AO:

Bekanntgabe am Samstag: Die Frist verschiebt sich auf den nächsten Werktag (wie bisher)

Der Regierungsentwurf hat ursprünglich vorgesehen, dass auch samstags bekanntgegeben werden kann, dies wurde aber gestrichen.

Am 13.06.2024 wurde dem Beschluss für das Postrechtsmodernisierungsgesetz zugestimmt. Die Zustimmung im Bundesrat steht allerdings noch aus.