Seit dem 15.03.2023 können Studierende und Fachschüler die Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro beantragen. Die EPP soll Menschen in Ausbildung entlasten.
Anspruch haben alle Studierende, Schülerinnen und Schüler in Fachschulklassen, deren Besuch eine berufsqualifizierende Berufsausbildung voraussetzt, Schülerinnen und Schüler in Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, die in einem mindestens zweijährigen Ausbildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln, sowie Schülerinnen und Schüler in vergleichbaren Bildungsgängen.
Maßgeblich für eine Auszahlung der Pauschale in Höhe von 200 Euro ist, dass die Berechtigten am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert oder Schülerin beziehungsweise Schüler in Fachschulklassen oder Berufsfachschulklassen waren.
Die Einmalzahlung muss online beantragt werden. Der Antrag kann bis zum 30.09.2023 gestellt werden.
Die Energiepreispauschale unterliegt nicht der Besteuerung. Sie ist weder bei einkommensabhängigen Leistungen und Sozialleistungen noch bei Sozialversicherungsbeiträgen zu berücksichtigen.
Weitere Infos zur Beantragung und Auszahlung gibt es auf der Homepage:
https://www.einmalzahlung200.de/