Sie sind Teil des Anlagevermögens und ihre Nutzungsdauer beträgt 1 Jahr.
Die Anschaffungskosten liegen zwischen 250 EUR und 800 EUR. Zudem muss ein GWG beweglich, selbständig nutzbar und abnutzbar sein!
Typische GWG´s sind beispielsweise:
Möbel, Datenträger, Kaffeemaschinen, Transportkosten, Werkzeuge, Lampen, Smartphones, Bilder, usw.

Keine GWG´s sind hingegen Computer-Bildschirme, Regalteile, Softwareupdates, Computermaus oder Headsets usw., weil diese Wirtschaftsgüter nur mit anderen Wirtschaftsgütern zusammen genutzt werden können und somit das Kriterium „selbständig nutzbar“ nicht erfüllen.

Eine Besonderheit stellen Computerprogramme deutlicher gesagt: Trivialprogramme dar. Diese speichern lediglich Datenbestände oder verarbeiten diese (z.B. Office-Programme, Telefonbücher, usw.).
Diese Trivialprogramme werden vom Finanzamt als abnutzbare bewegliche und selbständige nutzbare Wirtschaftsgüter anerkannt und können somit als GWG behandelt werden.