Bei der Sollversteuerung wandert die ausgewiesene Umsatzsteuer der Ausgangsrechnungen sofort an das Finanzamt, bei der Ist-Versteuerung erst nach Geldeingang des Rechnungsbetrags. Bei der Ist-Versteuerung lässt sich somit die Liquidität verbessern, während die Soll-Versteuerung die Liquidität im Unternehmen schwächt.

Im Umsatzsteuergesetz ist die Soll-Versteuerung als gesetzlicher Regelfall vorgesehen.
Danach ist die Umsatzsteuervoranmeldung bereits in dem Monat beziehungsweise in dem Quartal fällig, in dem das Unternehmen die Rechnung ausstellt. Gegebenenfalls vor dem Zahlungseingang, weil eingeräumte Zahlungsziele grundsätzlich keine Rolle spielen. Auch keine Rolle spielt, ob die Rechnung tatsächlich beglichen wird. Somit finanzieren Unternehmer/innen dem Fiskus praktisch die Umsatzsteuer vor.

Diesem Regelfall können Unternehmer/innen entgehen, indem sie die Ist-Versteuerung beziehungsweise Ist-Besteuerung beantragen – das bedeutet nach gesetzlicher Definition die Besteuerung nach tatsächlich vereinnahmten Entgelten, also nach dem Begleichen der Rechnung. Dieser Antrag ist an keine Frist gebunden. Die Umstellung von der Soll- auf die Ist-Besteuerung ist aber nur jeweils zum Jahreswechsel möglich.

Der Antrag kann gem. § 20 UStG gestellt werden, wenn:
– ein Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr von nicht mehr als 600.000 Euro vereinnahmt wurde (§19 Abs.3) oder
– man von der Verpflichtung, Bücher zu führen und auf Grund jährlicher Bestandsaufnahmen regelmäßig Abschlüsse zu machen, nach §148 der Abgabenordnung befreit ist oder
– Umsätze aus einer Tätigkeit als Angehöriger eines freien Berufs im Sinne des §18 Abs.1 Nr.1 des Einkommensteuergesetzes ausführt werden, oder
– man eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, soweit nicht freiwillig Bücher geführt werden und auf Grund jährlicher Bestandsaufnahmen regelmäßig Abschlüsse gemacht werden oder man hierzu gesetzlich verpflichtet ist.

Auch beim Wechsel von der Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG in die Regelbesteuerung kann die Ist-Versteuerung gewählt werden.

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie hierzu gerne!