Kann man das Urlaubsgeld steuerfrei, sprich brutto = netto vom Arbeitgeber ausbezahlt bekommen? Prinzipiell lautet die Antwort auf diese Frage: Nein, unabhängig von der Höhe sind darauf Steuern und Sozialabgaben zu entrichten.

Es gibt allerdings eine Ausnahme:
Der Arbeitgeber kann seinen Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen, das Urlaubsgeld in Form einer lohnsteuerfreien Zusatzleistung auszahlen.
Erholungsbeihilfen sind Leistungen des Arbeitgebers, die dem Arbeitnehmer und seiner Familie zweckgebunden für einen Erholungsurlaub zugewendet werden.

Stichwort Erholungsbeihilfe:
Die Höhe der Erholungsbeihilfe ist gedeckelt, pro Mitarbeiter/in sieht der Gesetzgeber eine Freigrenze in Höhe von 156,00 EUR pro Jahr vor.
Zusätzlich kann der Arbeitgeber für den Ehe-/Lebenspartner 104,00 EUR pro Jahr und je Kind 52,00 EUR ausbezahlen.

Um die Steuerfreiheit zu gewährleisten muss vom Arbeitgeber auf die entsprechende Summe 25% Pauschalsteuer abgeführt werden.
Außerdem ist dafür zu sorgen, dass der Urlaub im engen zeitlichen Zusammenhang mit der Auszahlung stattfindet und der Erholung dient.

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie hierzu gerne!