Die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) dienen unterschiedlichen Zwecken und haben verschiedene Anwendungsbereiche:

1. Zweck und Anwendung:
– Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.): Diese Nummer dient der eindeutigen Identifikation eines wirtschaftlich Tätigen im Besteuerungsverfahren. Sie wird vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stufenweise und ohne Antragstellung ab dem 24. Oktober 2024 vergeben. Die W-IdNr. wird für die registerübergreifende Identifikation der im Basisregister geführten Unternehmen verwendet.
– Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.): Diese Nummer wird auf Antrag vom Bundeszentralamt für Steuern an Unternehmer im Sinne des § 2 UStG sowie an juristische Personen, die nicht Unternehmer sind oder die Gegenstände nicht für ihr Unternehmen erwerben, erteilt, wenn sie diese für innergemeinschaftliche Erwerbe benötigen.

2. Vergabe und Aufbau:
– Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.): Die W-IdNr. besteht aus den Großbuchstaben „DE“ gefolgt von neun Ziffern und einem Unterscheidungsmerkmal. Sie wird stufenweise ab dem 24. Oktober 2024 vergeben und bleibt für die Dauer der gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit bestehen.
– Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.): Die USt-IdNr. wird auf Antrag erteilt und kann vom zuständigen Finanzamt begrenzt werden, wenn ernsthafte Anzeichen vorliegen, dass sie zur Gefährdung des Umsatzsteueraufkommens verwendet wird.

3. Verwendung:
– Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.): Diese Nummer wird für die eindeutige Identifikation in verschiedenen Registern und Datenbeständen verwendet und ist bei jeder Übermittlung an das und aus dem Basisregister anzugeben.
– Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.): Diese Nummer wird hauptsächlich für innergemeinschaftliche Erwerbe und die Umsatzsteuerkontrolle verwendet.

Zusammengefasst dient die W-IdNr. der umfassenden Identifikation wirtschaftlich Tätiger im Besteuerungsverfahren und in verschiedenen Registern, während die USt-IdNr. speziell für umsatzsteuerliche Zwecke und innergemeinschaftliche Erwerbe genutzt wird.